Die Filmstiftung unterstützt in erster Linie Projekte, die einen Bezug zum Kanton Zürich haben. Dieser ist gegeben, wenn der Film im Kanton realisiert wird, die Produktionsgesellschaft seit mindestens zwei Jahren im Kanton domiziliert ist oder der Autor bzw. die Regisseurin seit mindestens zwei Jahren ihren Wohnsitz im Kanton Zürich hat.

Möglich ist ebenso die Unterstützung von minoritären Koproduktionen, sofern sie einen besonders starken Bezug zum Kanton Zürich haben.

Die Anträge werden nach Eingang durch die Geschäftsstelle auf die Einhaltung der formellen Voraussetzungen geprüft und bei Annahme je nach Genre durch die Fachkommission Spielfilm oder durch die Fachkommission Dokumentarfilm inhaltlich beurteilt. Bei einem abschlägigen Bescheid kann ein Antrag höchstens noch ein zweites Mal eingegeben werden, sofern sich gegenüber der ersten Eingabe wesentliche Projektänderungen ergeben haben. Die Entscheide sind endgültig, die Antragsteller und Antragstellerinnen haben aber Anspruch auf eine mündliche Begründung durch den von der Fachkommission bezeichneten Referenten.