Förderung
Die Filmstiftung unterstützt in erster Linie Projekte, die einen Bezug zum Kanton Zürich haben. Dieser ist gegeben, wenn der Film im Kanton realisiert wird, die Produktionsgesellschaft seit mindestens zwei Jahren im Kanton domiziliert ist oder der Autor bzw. die Regisseurin seit mindestens zwei Jahren ihren Wohnsitz im Kanton Zürich hat.
Möglich ist ebenso die Unterstützung von minoritären Koproduktionen, sofern sie einen besonders starken Bezug zum Kanton Zürich haben.
