Förderkategorien der Zürcher Filmstiftung
Anträge in der selektiven Förderung werden nach Eingang auf die Einhaltung der formellen Voraussetzungen geprüft und bei Annahme je nach Genre durch die Fachkommisison Fiction oder durch die Fachkommission Non-Fiction inhaltlich beurteilt.
Mit Ausnahme der Herstellung kann ein Antrag bei negativem Entscheid nur dann ein zweites Mal eingegeben werden, sofern sich gegenüber der Ersteingabe wesentliche Projektänderungen ergeben haben. In der Herstellung ist nur ein einmaliger Antrag durch die Produktion möglich, die Fachkommission kann das Projekt aber zur Weiterentwicklung empfehlen oder zur Überarbeitung zurück stellen.
Die Entscheide der Fachkommissionen sind endgültig, es besteht keine Rekursmöglichkeit. Die Antragsteller haben aber Anspruch auf eine mündliche Begründung durch den von der Fachkommission bestimmten Referenten.

