Auswertung

Die Auswertung muss durch ein professionell im Verleih tätiges Unternehmen betreut werden.

Es reicht ein Antragsdossier. Hingegen müssen bei Anträgen in der selektiven Förderung Visionierungs-DVDs u.ä. in fünf Exemplaren beigelegt werden. In der automatischen Förderung reicht ein Belegsexemplar aus.

In Herstellung geförderte Filme

Die Auswertungsbeiträge für Filme, welche in der Herstellung durch die Fachkommission gefördert wurden, werden nach einem Punktesystem berechnet. Grundlage bilden die Richtlinien für Auswertungsbeiträge.

In Herstellung nicht geförderte Filme

Wurde ein Projekt in der Herstellung nicht gefördert, so ist ein Auswertungsbeitrag nur im Ausnahmefall möglich. Ein solcher liegt vor, wenn der Film thematisch-inhaltlich einen besonderens engen Zürichbezug hat oder eine hohe künstlerische Qualität aufweist oder der Verleih einen Kinostart mit mindestens 20 Kopien plant.

Die Frage der künstlerischen Qualität  wird durch die zuständige Fachkommission auf Grund einer Visionierung beurteilt.

Antragsunterlagen

Antragsformular (DOC)
Finanzierungsplan
(DOC)