Herstellung

Gefördert werden können sowohl Projekte mit majoritärer Beteiligung als auch mit minoritärer Beteiligung des Antragstellenden Produzenten. Die Voraussetzungen im Einzelnen finden Sie im Förderreglement.

Alle Antragsunterlagen (inkl. Beilagen) sind in sechsfacher Ausführung einzureichen, davon ist ein Dossier deutlich mit «Exemplar Geschäftsstelle» zu bezeichnen. Mindestens dieses muss die Originalunterschriften von Berechtigten gemäss Handelsregistereintrag aufweisen. Nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsstelle können vertrauliche Verträge auch nur in diesem Dossier enthalten sein. In diesem Fall müssen die übrigen fünf Dossiers einen entsprechenden Hinweis enthalten.

Spiel- und Dokumentarfilme für das Kino

Eingereicht werden können sowohl Kurz- als auch Langfilme. Grundsätzlich dürfen die Dreharbeiten jedoch erst nach dem Kommissionsentscheid aufgenommen werden. Einzig bei Dokumentarfilmen sind vorgezogene Dreharbeiten ohne besondere Bewilligung möglich. Sie erfolgen jedoch auf alleiniges Risiko der Produktion und sind im Antragsdossier offen zu legen.

Produktionen für das Fernsehen

Gefördert werden können auf Grund der aktuellen Vereinbarung einzig Fernsehspielfilme, für die eine verbindliche Produktionszusage des Senders vorliegt. Ausgeschlossen sind Serien, Miniserien, Fortsetzungen und TV-Dokfilme. Der Sockelbeitrag liegt bei CHF 150'000.

Dokumente und Antragsunterlagen

Antrag Herstellung Fiction (DOC)
Antrag Herstellung Non-Fiction (DOC)
Budget und Finanzierungsplan (bei Herstellung immer original BAK-Vorlage verwenden)
Kreditantrag Zwischenfinanzierung (DOC) In Zusammenarbeit mit Raiffeisen ist die Zwischenfinanzierung von Projekten möglich, aber keine Gap-Finanzierung!