Projektentwicklung

Alle Antragsunterlagen (inkl. Beilagen) sind in sechsfacher Ausführung einzureichen, davon ist ein Dossier deutlich mit «Exemplar Geschäftsstelle» zu bezeichnen. Mindestens dieses muss die Originalunterschriften von Berechtigten gemäss Handelsregistereintrag aufweisen. Nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsstelle können vertrauliche Verträge auch nur in diesem Dossier enthalten sein. In diesem Fall müssen die übrigen fünf Dossiers einen entsprechenden Hinweis enthalten.

Projektentwicklung Spiel- und Animationsfilm

Unterstützt wird die Erarbeitung von Drehbüchern bzw. Drehvorlagen und Drehkonzepten für einen abendfüllenden Langfilm (long métrage). Anerkannt werden Kosten von Recherchearbeiten, Rechteoptionen, Script Consulting, Teilnahme an Stoffentwicklungsprogrammen und ähnlichem, sofern diese Aufwände nicht bereits mit einen Werkbeitrag abgerechnet wurden. Ebenso können die notwendigen Vorkosten zur Entwicklung des Dossiers «Herstellungsbeitrag» (Locationsuche, Cast Hauptrollen, Koproduktionstreffen etc.) geltend gemacht werden.

Entwicklungsbeiträge für kurze Animationsfilme werden ausgerichtet, sofern die Besonderheit des Vorhabens die Unterstützung einer separaten Projektentwicklung rechtfertigt.

Projektentwicklung Dokumentarfilm

Unterstützt wird die Entwicklung einer Drehvorlage für einen abendfüllenden Dokumentarfilm (long métrage) auf Grund eines Exposés oder eines Treatments. Es können insbesondere die Kosten für Recherchearbeiten, Teilnahme an Stoffentwicklungsprogramme, Rechteoptionen und Herstellungsvorbereitungen..