Werkbeitrag
Einen Werkbeitrag für die Ausarbeitung neuer Stoffe für Kinospielfilme kann beantragen, wenn bereits mindestens ein Drehbuch zu einem Langspielfilm verfilmt wurde.
Der Werkbeitrag ist personenbezogen und nicht projektbezogen. Daher muss ein Antrag zwingend den Beschrieb der geplanten Arbeitsmethode enthalten (dramaturgische Beratung, Teilnahme an anerkannten Stoffentwicklungsprogrammen u.ä.) sowie mindestens zwei Stoffskizzen.
Pro Autor oder Autorin kann höchstens ein Förderbeitrag pro Jahr gesprochen werden.
Antragsformular (DOC)

