Grundlagen

Grundlagen

Die Grundlage der Stiftungstätigkeit bilden die Statuten vom 15. November 2004. Gestützt darauf hat der Stiftungsrat ein Förderreglement erlassen, welches die Förderinstrumente definiert, aber auch die Arbeitsweise und Entscheidkriterien für die Fachkommissionen festgelegt.

Ausstandsregel

Mitglieder sämtlicher Organe der Zürcher Filmstiftung sind verpflichtet, unaufgefordert in den Ausstand zu treten, wenn Geschäfte behandelt werden, die ihre eigenen Interessen oder die Interessen von ihnen nahestehenden natürlichen oder juristischen Personen berühren.
Mitglieder von Fachkommissionen treten in der Regel während der ganzen Kommissionssitzung in den Ausstand, wenn sie in Bezug auf ein Gesuch befangen sind. Sie gelten insbesondere dann als befangen, wenn sie von einem zu treffenden Entscheid unmittelbar berührt oder in anderer Funktion über dasselbe Projekt entscheidungsberechtigt sind.
Die Fachkommission ist nur beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder oder Ersatzpersonen anwesend sind.