Die Zürcher Filmstiftung betreibt nebst der selektiven auch eine erfolgsanhängige Projektförderung in Form einer jährlichen, automatischen Auswertung. Der «Erfolg» setzt sich dabei aus zwei gleichwertigen Faktoren zusammen: dem «Kinoerfolg» mit der Anzahl verkaufter Eintritte und dem «Festivalerfolg», bei dem die Teilnahme und allfällige Auszeichnungen an international bedeutenden Festivals gewertet werden.

Bei der Erfolgsförderung gibt es keine Preise, sondern nur Gutschriften, die innerhalb von zwei Jahren in neue Filmprojekte investiert werden müssen. So trägt die Zürcher Filmstiftung zur Kontinuität in der Filmwirtschaft bei.

In die erste Auswertung für die Erfolgsförderung fallen alle Filme, die seit dem 1. Januar 2005 ins Kino gekommen sind. Stichtag für diese erste Auswertung ist der 1. August 2006. Die notwendigen Daten werden durch Procinema (Kinobesuche) und SWISS FILMS (Festivalerfolge) erfasst und übermittelt. Produktionsfirmen oder Verleiher müssen keine Filme für die Auswertung anmelden.

> Reglement zur Erfolgsförderung (PDF 30 KB)
> Richtlinien zur Erfolgsförderung (PDF 28 KB)
> Anhang I (Förderkategorien und Gutschriften) (PDF 17 KB)
> Anhang II (Liste der relevanten Filmfestivals) (PDF 26 KB)