Die nächsten Eingabetermine für Projekte «fiction» / Spielfilm sind:
| Eingabedatum | Sitzungsdatum |
|---|---|
| 15. Juli 2010 | 10. September 2010 |
| 15. Oktober 2010 | 30. November 2010 |
| 17. Januar 2011 | noch offen |
| 15. April 2011 | noch offen |
Die nächsten Eingabetermine für Projekte «non-fiction» / Dokumentarfilm sind:
| Eingabedatum | Sitzungsdatum |
|---|---|
| 17. Mai 2010 | 14. Juli 2010 |
| 9. August 2010 | 30. September 2010 |
| 1. November 2010 | 10. Dezember 2010 |
| 15. Februar 2011 | noch offen |
Massgebend zur Wahrung des Eingabetermins ist der Poststempel oder bei einer persönlichen Eingabe auf der Geschäftsstele der Eingangsstempel.
Der Antrag und sämtliche Unterlagen sind in sechsfacher Ausführung einzureichen.
Ein Produktionsbeitrag wird grundsätzlich in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens ausgerichtet und kann für die Herstellung von Lang- und Kurzspielfilmen, Dokumentarfilmen, Animations- und Experimentalfilmen, die zur Aufführung im Kino konzipiert sind, zugesprochen werden. Zusätzlich ist in reduziertem Umfang auch die Unterstützung von unabhängig produzierten Fernsehspielfilmen möglich. Alle anderen Arten von Fernsehproduktionen sind von der Förderung durch die Zürcher Filmstiftung ausgeschlossen.
Das Beitragsgesuch muss jeweils vor Aufnahme der Dreharbeiten eingereicht werden. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Geschäftsstelle.
Das Merkblatt gibt Auskunft über alle notwendigen Beilagen. Die Formulare des BAK für Budget und Finanzierung sollten Sie auch für den Antrag an die Filmstiftung verwenden. Beim Budget ergänzen Sie bitte bei allen Posten den geplanten «Zürich Effekt». Das Antragsformular ist als Deckblatt zu verwenden oder oben auf zu legen.
> Hinweise für Anträge «Produktion»
(PDF 25 KB)
> Antragsformular «Produktion»
(DOC 233 KB)
> Abrechnungsformular zum Darlehensvertrag
(XLS 143 KB)