Die nächsten Eingabetermine für Projekte «fiction» / Spielfilm sind:

EingabedatumSitzungsdatum
15. Juli 201010. September 2010
15. Oktober 201030. November 2010
17. Januar 2011noch offen
15. April 2011noch offen

Die nächsten Eingabetermine für Projekte «non-fiction» / Dokumentarfilm sind:

EingabedatumSitzungsdatum
17. Mai 201014. Juli 2010
9. August 201030. September 2010
1. November 201010. Dezember 2010
15. Februar 2011noch offen

Massgebend zur Wahrung des Eingabetermins ist der Poststempel oder bei einer persönlichen Eingabe auf der Geschäftsstele der Eingangsstempel.

Der Antrag und sämtliche Unterlagen sind in sechsfacher Ausführung einzureichen.

Ein Produktionsbeitrag wird grundsätzlich in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens ausgerichtet und kann für die Herstellung von Lang- und Kurzspielfilmen, Dokumentarfilmen, Animations- und Experimentalfilmen, die zur Aufführung im Kino konzipiert sind, zugesprochen werden. Zusätzlich ist in reduziertem Umfang auch die Unterstützung von unabhängig produzierten Fernsehspielfilmen möglich. Alle anderen Arten von Fernsehproduktionen sind von der Förderung durch die Zürcher Filmstiftung ausgeschlossen.

Das Beitragsgesuch muss jeweils vor Aufnahme der Dreharbeiten eingereicht werden. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Geschäftsstelle.

Das Merkblatt gibt Auskunft über alle notwendigen Beilagen. Die Formulare des BAK für Budget und Finanzierung sollten Sie auch für den Antrag an die Filmstiftung verwenden. Beim Budget ergänzen Sie bitte bei allen Posten den geplanten «Zürich Effekt». Das Antragsformular ist als Deckblatt zu verwenden oder oben auf zu legen.

> Hinweise für Anträge «Produktion» (PDF 25 KB)
> Antragsformular «Produktion» (DOC 233 KB)
> Abrechnungsformular zum Darlehensvertrag (XLS 143 KB)